Datum: ---------
Uhrzeit: 17:00- 19:00 Uhr
Dauer: ca. 2 Stunden
Veranstaltungsort:
Gasthof Brückenwirt
Brückenwirtweg 3
5400 Hallein
Preis: € 50,- (keine Kartenzahlung möglich!)
Wir freuen uns auf Euch 🤗
Vortragende Hundeverhaltensberaterin:
Pamela Vorderleitner
Vortragender Hundetrainer:
Eduard Vorderleitner
Vortragender Tierarzt:
Dr. Günther Hickmann
Wichtige Informationen:
Hundehaltung
Meldepflicht bei der Hauptwohnsitzgemeinde
Seit 1.1.2013 gilt im Land Salzburg eine Meldepflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter.
Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, muss dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, innerhalb einer Woche ab Beginn der Haltung melden.
Die Meldung hat zu enthalten:
1. Name und Anschrift der Hundehalterin bzw. des Hundehalters;
2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
3. Name und Anschrift der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat;
4. die Kennzeichnungsnummer (§ 24a Abs 2 Z 2 lit d TSchG).
Der Meldung anzuschließen sind:
1. ein Sachkundenachweis und
2. der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,00 besteht.
Ebenso muss die Hundehalterin bzw. der Hundehalter die Beendigung des Haltens eines Hundes innerhalb einer Woche der Gemeinde melden. Dabei ist der Endigungsgrund anzugeben und eine allfällige neue Hundehalterin oder ein neuer Hundehalter bekanntzugeben.
* Vortragende Hundeverhaltensberaterin & Verhaltenstherapeutin für den Sachkundenachweis
Pamela Vorderleitner wurde von der Salzburger Landesregierung gemäß §21 Abs. 4 Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 69/2012, idgF (S.LSG) als zugelassene Person anerkannt, welche die gemäß § 21 Abs. 1 und 2 S.LSG zur Ausbildung für das Halten von nicht gefährlichen Hunden und gefährlichen Hunden erforderlichen Kenntnissen vermittelt.
* Vortragender Hundetrainer für den Sachkundenachweis
Eduard Vorderleitner wurde von der Salzburger Landesregierung gemäß §21 Abs. 4 Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 69/2012, idgF (S.LSG) als zugelassene Person anerkannt, welche die gemäß § 21 Abs. 1 S.LSG zur Ausbildung für das Halten von nicht gefährlichen Hunden erforderlichen Kenntnissen vermittelt.
* Ehemaliger Amtstierarzt von Hallein, vortragender Tierarzt für den Sachkundenachweis
Dr. Günther Hickmann wurde von der Salzburger Landesregierung gemäß §21 Abs. 4 Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 69/2012, idgF (S.LSG) als zugelassene Person anerkannt, welche die gemäß § 21 Abs. 1 S.LSG zur Ausbildung für das Halten von nicht gefährlichen Hunden erforderlichen Kenntnissen vermittelt.